Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er machte u. a. Fahrtkosten zu einer Arbeitsgemeinschaft als Werbungskosten geltend. Nach seinen Angaben fand diese Arbeitsgemeinschaft zweimal wöchentlich (auch an Wochenenden) abwechselnd in seiner Wohnung oder in den Wohnungen seiner drei noch teilnehmenden Kollegen statt und diente der Vorbereitung auf weitere berufliche Aufgaben. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) berücksichtigte diese Aufwendungen nicht, da er von einer privaten Mitveranlassung der Arbeitsgemeinschaft ausging.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 533 BFH/NV 1993 S. 533 Nr. 9 KIEHL KAAAB-34236
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