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BFH Urteil v. - VI R 70/92

Den Antrag des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) in seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich, die Nachtschichtzuschläge steuerfrei zu belassen, lehnte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) ab. Das FA erließ während des Klageverfahrens einen geänderten Einkommensteuerbescheid, den der Kläger gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zum Gegenstand des Verfahrens machte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 552
BFH/NV 1993 S. 552 Nr. 9
GAAAB-34233

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