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BFH Urteil v. - VII R 26/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat seit Mai 1990 seinen ersten Wohnsitz in dem Gebiet der ehemaligen DDR; im August 1990 erwarb er die Staatsbürgerschaft der DDR. Seine Berufsausbildung und seine bisherige berufliche Tätigkeit bis zur Wohnsitznahme in der DDR absolvierte er ausschließlich in den alten Bundesländern. Im Dezember 1990 nahm der Kläger an einer schriftlichen Prüfung für Steuerbevollmächtigte teil, die er nicht bestand. Seine Klage gegen die Prüfungsentscheidung und gegen die Ablehnung der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung, mit der der Kläger beantragte, ihn unter Aufhebung der ergangenen Verwaltungsentscheidungen prüfungsfrei zum Steuerbevollmächtigten zu bestellen, hilfsweise, ihn zu einer erneuten Prüfung bzw. zu einer Wiederholungsprüfung zuzulassen, blieb erfolglos. Das Finanzgericht (FG) führte im wesentlichen aus:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 663
BFH/NV 1994 S. 663 Nr. 9
EAAAB-34170

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