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BFH Urteil v. - VII R 141/92

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren im Streitjahr verheiratet, bezogen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Einkommensteuerbescheid 1985 setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) die Einkommensteuer auf ... DM fest. Den Steuerabzug vom Lohn wies es mit ... DM und den danach verbleibenden Betrag mit ./. ... DM aus, der den Klägern zu erstatten war. Durch Verwaltungsakt vom ... änderte das FA die Anrechnung der Steuerabzugsbeträge im Einkommensteuerbescheid dahin, daß als anzurechnende Steuerabzugsbeträge lediglich ... DM und als verbleibender Betrag ./. ... DM ausgewiesen wurden. Gleichzeitig wurden die Kläger zur Zahlung eines Betrages von ... DM aufgefordert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 288
BFH/NV 1994 S. 288 Nr. 5
JAAAB-34164

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