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BFH Beschluss v. - VII B 115/92

Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen einer GmbH & Co. KG (Gemeinschuldnerin). Er veräußerte mehrere Grundstücke nebst Maschinen, maschinellen Anlagen, Geschäfts- und Betriebsausstattung sowie andere Wirtschaftsgüter der Gemeinschuldnerin. Der Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer wurde in voller Höhe an eine Bank als absonderungsberechtigte Gläubigerin abgetreten. Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) brachte wegen der rückständigen Umsatzsteuer, die aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den Konkursverwalter herrührte, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber der Bank als Drittschuldnerin in das Konkursanderkonto aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 37
BFH/NV 1994 S. 37 Nr. 1
AAAAB-34034

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