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BFH Beschluss v. - V B 157/92

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine Bauträgergesellschaft, die sich gegenüber Grundstückserwerbern verpflichtete, auf deren Grundstücke je ein Reihenhaus mit Garage zu errichten. Die Verpflichtung war die Klägerin in derselben notariellen Urkunde eingegangen, in der die Grundstücksveräußerer den Erwerbern die Baugrundstücke verkauften. Die Erwerber übernahmen die Kosten des Vertrages sowie die Grunderwerbsteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 309
BFH/NV 1995 S. 309 Nr. 4
SAAAB-33967

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