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BFH Beschluss v. - V B 141/93

Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) hat gegen den Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) am 8. Juli 1991 eine Arrestanordnung wegen Umsatzsteuer 1985 bis 1990 erlassen. Der Antragsteller hat gegen diese Arrestanordnung Klage erhoben und führt sie nach Überleitung des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren als Fortsetzungsfeststellungsklage weiter. Die Klage ist beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen .../91 anhängig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 502
BFH/NV 1994 S. 502 Nr. 7
KAAAB-33961

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