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BFH Beschluss v. - V B 102/93

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bis zur Aufgabe seines Betriebs, die er selbst zum 30. September 1987 erklärt hat, Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 war und als solcher den Tatbestand des Verwendungseigenverbrauchs gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG 1980 verwirklicht hat. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) setzte die Umsatzsteuer für das Streitjahr (1987) entsprechend fest. Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage blieb erfolglos.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 643
BFH/NV 1994 S. 643 Nr. 9
WAAAB-33944

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