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BFH Urteil v. - IX R 93/89

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichteten als Gesellschafter der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) Bauherrengemeinschaft B auf einem gemeinschaftlichen Grundstück ein Geschäftshaus. Die Betriebsprüfungsstelle des Beklagten und Revisionsbeklagten (das Finanzamt - FA -) führte im Jahre 1978 zum Zwecke der Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen der Gesellschafter für 1977 (Streitjahr) eine Außenprüfung bei der GdbR durch. Während der Prüfung wurde dem Prüfer die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der GdbR aus Vermietung und Verpachtung ausgehändigt, die einen Überschuß der Werbungskosten von insgesamt 529974 DM auswies.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 704
BFH/NV 1993 S. 704 Nr. 12
RAAAB-33937

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