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BFH Beschluss v. - IX R 4/91

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1984 teilweise abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. In der Rechtsmittelbelehrung seines Urteils heißt es, daß die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses über die nachträgliche Zulassung schriftlich beim FG einzulegen und spätestens innerhalb eines weiteren Monats zu begründen sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 568
BFH/NV 1994 S. 568 Nr. 8
KAAAB-33922

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