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BFH Urteil v. - IV R 48/91

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft mit der X-GmbH als Komplementärin ohne Einlage und den Kommanditisten R und Z mit einer Einlage von je 40000 DM, D und G mit einer Einlage von je 10000 DM sowie der Y-GmbH mit einer Einlage von 2000 DM. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Vermietung eines einzigen Grundstücks in A mit Gebäuden und Betriebsvermögen. Mieterin ist die B-GmbH und Co. KG, die darin einen Möbeleinzelhandel betreibt. An dieser KG hat die C-GmbH und Co. KG (Beteiligungsgesellschaft) einen Anteil von 60 v.H., an der wiederum R, Z, D und G beteiligt sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 265
BFH/NV 1994 S. 265 Nr. 4
MAAAB-33862

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