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BFH Beschluss v. - IV R 109/92

In der mündlichen Verhandlung am 18. Juni 1992 vor dem Finanzgericht (FG) in der Gewinnfeststellungssache 1981 und 1982 der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erschienen für den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) ein Bediensteter des FA im Beistand eines ehemaligen Außenprüfers, des früheren Steueramtsrats Sch. Dieser hatte als Prüfer die Außenprüfung bei der Klägerin durchgeführt und ist jetzt als Steuerberater selbständig tätig. Die Klägerin hielt die Mitwirkung des Sch als Beistand des FA für unzulässig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 716
BFH/NV 1994 S. 716 Nr. 10
MAAAB-33849

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