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BFH Beschluss v. - IV B 21/93

Mit Schreiben vom 13. September 1989 beantragte der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) Erlaß aller Steuern ab 1979, da er sich unfallbedingt in einer unverschuldeten Notlage befinde. Dazu verwies er auf die festgestellte Minderung seiner Erwerbsfähigkeit um 100 v.H.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 606
BFH/NV 1994 S. 606 Nr. 9
ZAAAB-33836

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