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BFH Beschluss v. - IV B 152/92

In der mündlichen Verhandlung am 18. Juni 1992 vor dem Finanzgericht (FG) in der Gewinnfeststellungssache 1981 und 1982 der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erschienen für den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) ein Bediensteter des FA im Beistand eines ehemaligen Außenprüfers, des früheren Steueramtsrats Sch. Dieser hatte als Prüfer die Außenprüfung bei der Klägerin durchgeführt und ist jetzt als Steuerberater selbständig tätig. Die Klägerin hielt die Mitwirkung des Sch als Beistand des FA für unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 715
BFH/NV 1994 S. 715 Nr. 10
AAAAB-33827

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