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BFH Urteil v. - I R 99/92

Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als EDV-Dozent selbständig tätig. Er wohnt in X in einem Wohnhaus, das von seinen Eltern in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Dabei wurde dem Kläger das Teileigentum an der Dachgeschoßwohnung übertragen. Die Eltern des Klägers bewohnten das erste Geschoß. Im Erdgeschoß des Hauses befand sich - neben Kellerräumen und den von der Schwester des Klägers bewohnten Wohnräumen - ein vom Kläger genutzter Arbeitsraum mit WC.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 701
BFH/NV 1994 S. 701 Nr. 10
IAAAB-33820

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