Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) führte auf den 1. Januar 1977 für das Grundstück ... eine Nachfeststellung durch, weil durch die Teilung eines Grundstücks eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden war. Er bewertete das Grundstück als Einfamilienhaus. Vor Bekanntgabe des Feststellungsbescheids erfuhr das FA, daß der Kläger und Revisionskläger (Kläger) das Grundstück im Jahre 1977 erworben hatte. Eine Ausfertigung des Nachfeststellungsbescheids auf den 1. Januar 1977 wurde dem Kläger zusammen mit dem Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung auf den 1. Januar 1978 übersandt. Laut Absendevermerk auf den Berechnungsbögen erfolgte die Aufgabe zur Post am 28. Februar 1979. Einspruch wurde nicht eingelegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 141 BFH/NV 1994 S. 141 Nr. 3 QAAAB-33745
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