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BFH Beschluss v. - I B 37/93

Das FA hatte der Klägerin, einer GmbH, Berlinvergünstigungen versagt, weil sich ihre Geschäftsleitung nicht ausschließlich in Berlin (West) befand. Das FG Berlin bestätigte diese Auffassung unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung. Die Klägerin legte Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 363
BFH/NV 1994 S. 363 Nr. 6
NAAAB-33652

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