Der Vater des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) übertrug diesem mit Vertrag vom 10. Oktober 1978 ein Grundstück und das auf dem Grundstück betriebene . . . geschäft (Gewinne 1979 68 588 DM; 1980 68 950 DM; 1981 74 823 DM). Er verpflichtete sich, seinen Eltern als Gesamtberechtigten auf Lebenszeit eine monatliche Rente in Höhe von 1500 DM zu zahlen. Diese Rente war durch eine an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelte Wertsicherungsklausel gesichert und sollte als Reallast im Grundbuch eingetragen werden. Der Kläger räumte seinen Eltern ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht auf dem übertragenen Grundstück und ein Mitbenutzungsrecht an einer Ferienwohnung ein. Er verpflichtete sich, die Krankenkassenbeiträge für seine Eltern in der jeweils sich ergebenden Höhe zu übernehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 595 BFH/NV 1992 S. 595 Nr. 9 TAAAB-33611
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