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BFH Beschluss v. - X R 164/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Rechtsnachfolger des während des Klageverfahrens verstorbenen A. Dieser und seine im Jahre 1901 geborene Schwester B waren aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments ihrer Eltern alleinige Erben ihrer im Jahre 1954 verstorbenen Mutter. Nach dem Testament sollte das Wohn- und Geschäftsgrundstück in X an A fallen; der Schwester stand das Recht zu, von A die Hälfte des Reinertrages des Grundstücks zu verlangen. Das Grundstück hatte die Mutter bereits im Jahre 1951 auf A übertragen; die testamentarische Bestimmung über die Beteiligung der B am Reinertrag war in den Übertragungsvertrag vom 6. September 1951 aufgenommen worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 536
BFH/NV 1992 S. 536 Nr. 8
AAAAB-33600

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