Durch Vertrag vom . . . erwarb der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) auf den 30. April 1982 die Niederlassung A von der Firma B. Es handelt sich dabei um einen Fachhandel für . . . Der Kaufpreis in Höhe von 340 000 DM sollte in 68 monatlichen Raten von je 5000 DM gezahlt werden. Die Verkäuferin trat ihre Ansprüche gegen den Kläger an die Firma V ab, an die der Kläger in der Folgezeit neun Raten zu je 5000 DM erbrachte. Durch Vertrag vom 10. Mai 1983 veräußerte der Kläger den Betrieb zum 30. April 1983 an die Ehefrau des Geschäftsführers der Vorveräußerin mit allen Aktiva und Passiva zu einem Kaufpreis von 295 000 DM, der in 59 monatlichen Raten zu je 5000 DM ab 1. Juni 1983 gezahlt werden sollte. Die Erwerberin leistete keine Zahlungen an den Kläger, sondern erbrachte die bisherigen Monatsraten an die Firma V, die einen Mahnbescheid gegen sie erwirkt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 593 BFH/NV 1992 S. 593 Nr. 9 WAAAB-33581
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