Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und die Beigeladenen - seine Ehefrau und seine beiden Töchter - waren Gesellschafter einer KG: der Kläger atypischer stiller Gesellschafter, die Beigeladenen Kommanditistinnen. Komplementär der KG war bis zu seinem Tode am . . . 1976 Herr AS, der Vater der Beigeladenen zu 1. Alleinerbin nach AS war seine Ehefrau BS. Sie wurde nach dem Tode von AS nicht Gesellschafterin der KG. In diese trat entsprechend § 19 des Gesellschaftsvertrags vom . . . 1973 die Beteiligungsgesellschaft S mit beschränkter Haftung (GmbH) als Komplementärin ein, deren Gesellschafter-Geschäftsführerin die Beigeladene zu 1 und deren weiterer Gesellschafter die X-KG als Treuhänderin für den Kläger waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 728 BFH/NV 1992 S. 728 Nr. 11 LAAAB-33576
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