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BFH Urteil v. - V R 57/87

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) focht die Umsatzsteuerbescheide 1980 bis 1982 vor dem Finanzgericht (FG) an, weil der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bei der Steuerfestsetzung geltend gemachte Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Errichtung einer Eigentumswohnung nicht berücksichtigt hatte. Die Klägerin begründete ihre Klage u. a. damit, sie habe die Wohnung an die W-GmbH vermietet und auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze verzichtet (§ 9 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 614
BFH/NV 1992 S. 614 Nr. 9
PAAAB-33498

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