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BFH Urteil v. - V R 38/88

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die fremden Grundbesitz verwaltet, verpflichtete sich gegenüber Bauherrengemeinschaften, in deren Namen Wohnungen zu vermieten, und garantierte ihnen gegen Zahlungen von insgesamt 125600 DM im Streitjahr, sie wirtschaftlich so zu stellen, "als wenn sämtliche Wohnungen (einschließlich Hobbyraumflächen) und Garagenplätze zu den hierfür an gesetzten Mietzinsen vermietet wären". Sie verpflichtete sich, "als Garant für die Dauer der Garantieübernahme jährlich nachträglich den Betrag durch Zahlung auszugleichen, um den die vertraglich vereinbarten Mieten" den für alle Wohnungen errechneten - näher bezeichneten - monatlichen Rohertrag unterschritten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 569
BFH/NV 1993 S. 569 Nr. 9
GAAAB-33488

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