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BFH Urteil v. - VI R 95/90

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war im Streitjahr 1986 Flugbegleiterin. Sie flog im Linienflugverkehr auf verschiedenen Routen von und nach Berlin und überflog so regelmäßig das Gebiet der ehemaligen DDR. Sie begehrte, denjenigen Teil ihres Arbeitslohnes steuerfrei zu belassen, der auf die Flugzeiten im Luftkorridor über der DDR entfiel. Dies lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 365
BFH/NV 1993 S. 365 Nr. 6
NAAAB-33451

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