Die in der Schweiz lebende Schwester der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte ein Testament errichtet, in dem sie der Klägerin eine monatliche Rente sowie ihre gesamte persönliche Habe vermachte. Die Schwester der Klägerin hatte ein Bankfach bei einer Bank in der Schweiz, in dem sie Schmuck von erheblichem Wert aufbewahrte. Im . . . leitete sie den Mietvertrag an dem Bankfach auf die Klägerin über. Aufgrund einer gleichzeitigen Vollmacht, die die Klägerin erteilte, und der Aushändigung eines Safeschlüssels verblieb der Schwester der Klägerin die Verwaltung des Safeinhalts bis zu ihrem Tode. Nach dem Tod der Schwester führte die Klägerin in den Monaten April bis Juni 1984 den größten Teil des Schmucks in das Zollgebiet ein, ohne diesen einer zollamtlichen Behandlung zuzuführen.
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 338 BFH/NV 1993 S. 338 Nr. 5 GAAAB-33381
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