Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war einer von zwei jeweils allein vertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH. Am . . . veräußerte er seine Anteile an der GmbH. Der Erwerber X übernahm ab diesem Zeitpunkt die bisher dem Kläger obliegende Geschäftsführung. Mit Beschluß des zuständigen Amtsgerichts . . . wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Die Lohnsteuer für die Monate . . . und die aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung mit Haftungsbescheid . . . festgesetzte Lohnsteuer . . . war von der GmbH nicht entrichtet worden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger durch Haftungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung wegen der rückständigen Lohnsteuer nebst Kirchensteuer, Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen . . . nach den §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) in Anspruch. Die Klage des Klägers blieb erfolglos.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 143 BFH/NV 1993 S. 143 Nr. 3 DAAAB-33356
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