Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm ihn durch Haftungsbescheid vom . . . (im folgenden: erster Bescheid), der an den Kläger persönlich adressiert war, gemäß §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) wegen rückständiger Lohnsteuer, Kirchensteuer, Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen der GmbH in Anspruch. Mit einem gemäß § 130 Abs. 1 AO 1977 geänderten Haftungsbescheid (im folgenden: zweiter Bescheid) setzte das FA die Haftungssumme auf . . . DM herab. Dieser Bescheid war adressiert an den Kläger zu Händen seines Prozeßbevollmächtigten. Der Einspruch des Klägers gegen den zweiten Bescheid wurde vom FA mit der Begründung, der eine Teilrücknahme aussprechende Haftungsbescheid sei nicht selbständig anfechtbar, als unzulässig verworfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 365 BFH/NV 1992 S. 365 Nr. 6 FAAAB-33351
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.