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BFH Urteil v. - VIII R 87/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Für das Streitjahr hatten sie dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) gegenüber u.a. einen Verlust nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erklärt, der ihnen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH entstanden war. Das FA berücksichtigte diesen Verlust bei der Einkommensteuerveranlagung unter Hinweis auf § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) nicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 31
BFH/NV 1993 S. 31 Nr. 1
MAAAB-33327

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