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BFH Urteil v. - VIII R 43/90

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war zu 31,1 v. H. an der Z-GmbH (GmbH) beteiligt. Die übrigen Anteile am Stammkapital der GmbH hielten die Brüder der Klägerin sowie weitere Angehörige der Familie Z. 1981 erhöhte die GmbH ihr Stammkapital um 45 Mio DM auf 90 Mio DM. Die neuen Geschäftsanteile übernahm die Y-AG (AG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 520
BFH/NV 1993 S. 520 Nr. 9
XAAAB-33319

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