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BFH Beschluss v. - V B 3/92

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) führte seit 1971 einen Betrieb, der die Bearbeitung von . . . zum Gegenstand hatte. Ab 1980 verpachtete er die für die Produktion erforderlichen Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtungen und Fahrzeuge an die 1980 gegründete X GmbH (im folgenden: GmbH), deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer er war. Die GmbH führte bis zum . . . Februar 1984 die früher vom Kläger betriebene . . .bearbeitung fort, der Kläger dagegen betätigte sich nur noch als Verpachtungsunternehmer. Am . . . Februar 1984 lehnte das Amtsgericht A einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH mangels Masse ab, nachdem es am . . . Februar 1984 die Sequestration angeordnet hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 828
BFH/NV 1992 S. 828 Nr. 12
ZAAAB-33178

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