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BFH Urteil v. - IX R 72/89

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Die Kläger haben im Streitjahr 1984 eine Eigentumswohnung (Wohnfläche 59 qm) erworben, die mit schriftlichem Mietvertrag vom 1. November 1984 zu einem Quadratmeterpreis von 2,95 DM (= monatliche Kaltmiete 175 DM) an die Mutter der Klägerin vermietet ist. Dieser Mietzins von 2,95 DM pro qm liegt unstreitig um 44 v. H. unter dem ortsüblichen Mietzins von 5,30 DM pro qm.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 521
BFH/NV 1993 S. 521 Nr. 9
RAAAB-33133

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