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BFH Urteil v. - IX R 36/86

Das vermietete Einfamilienhaus der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr 1980 durch Brand teilweise zerstört. Hierdurch erlitt das Gebäude - bezogen auf den Restwert - eine Minderung von 23683 DM. Die Kläger erhielten von ihrem Feuerversicherer im Streitjahr eine Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen von 676 DM, der Restbetrag der Versicherungsentschädigung floß ihnen im Folgejahr zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 472
BFH/NV 1993 S. 472 Nr. 8
CAAAB-33125

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