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BFH Urteil v. - IX R 2/86

Der Rechtsvorgänger der Revisionsbeklagten, der während des Revisionsverfahrens verstorbene Kläger, war als Steuerberater tätig. Von 1970 bis zum 1. April 1977 nutzte er einen rund 30 qm großen Raum im Erdgeschoß des ihm und seiner Ehefrau gehörenden Einfamilienhauses in vollem Umfang als Steuerberaterbüro. Nachdem er anschließend die Steuerberatertätigkeit aufgegeben hatte, nutzte er den Raum zunächst zum Unterstellen der Büromöbel. Im Streitjahr 1978 ließ er ihn grundlegend renovieren, um ihn - ab 1979 - wieder als privates Wohnzimmer nutzen zu können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 759
BFH/NV 1992 S. 759 Nr. 11
OAAAB-33121

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