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BFH Urteil v. - IX R 190/87

Die Kläger erwarben durch notariell beurkundeten Vertrag vom 4. März 1982 das bis zum 31. Dezember 1988 bestehende Erbbaurecht an dem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück, eine Reichsheimstätte für Kleinsiedler. Die Kläger zahlten an die bisherigen Erbbauheimstätter den von dem Senator für Bau- und Wohnungswesen gemäß § 15 RHeimstG festgestellten Entschädigungsbetrag, wovon - unstreitig - ein Betrag von X DM nicht auf Gebäudeanschaffungskosten, sondern auf sonstige Wirtschaftsgüter entfiel. Ferner entstanden den Klägern Erwerbsnebenkosten, so daß sie insgesamt . . . DM aufwandten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 92
BFH/NV 1993 S. 92 Nr. 2
JAAAB-33114

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