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BFH Urteil v. - IX R 165/87

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, errichteten in den Jahren 1981 und 1982 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Kellergeschoß, das sie seit 27. Dezember 1982 selbst bewohnen. Das Grundstück ist auf den 1. Januar 1983 als Einfamilienhaus bewertet. Anfang 1983 stellten die Kläger fest, daß die Einliegerwohnung, für deren Ausbau sie unstreitig 57174 DM aufgewendet hatten, wegen erheblicher Baumängel (Feuchtigkeitsschäden, mangelhaftes Entwässerungssystem) nicht wie ursprünglich beabsichtigt genutzt (vermietet) werden konnte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 410
BFH/NV 1993 S. 410 Nr. 7
VAAAB-33110

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