Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 18. Juni 1980 eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis von . . . DM. Antragsgemäß nahm der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) den Erwerb gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) vom 11.Juli 1977 (BGBl I, 1218) von der Grunderwerbsteuer aus. Nachdem der Kläger später mitgeteilt hatte, die Wohnung sei innerhalb der Verwendungsfrist nur von seiner Schwiegermutter bewohnt worden, setzte das FA mit Bescheid vom 17. Oktober 1984 Grunderwerbsteuer in Höhe von . . . DM sowie Zinsen in Höhe von . . . DM fest.
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 379 BFH/NV 1993 S. 379 Nr. 6 CAAAB-32996
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