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BFH Urteil v. - III R 9/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten. Sie betrieben - beginnend am 30. Juni 1969 - mit dem An- und Verkauf unbebauter Grundstücke einen gewerblichen Grundstückshandel. Das ist für den An- und Verkauf in sieben bzw. acht Einzelverträgen - endend mit dem letzten Verkauf am 13. Juni 1973 - zwischen den Beteiligten unstreitig. Unstreitig ist auch, daß zwei Grundstücksgeschäfte, die der Kläger - u.a. Geschäftsführer einer Grundstücksgeschäfte vermittelnden GmbH - zusamnen mit einem Dritten ausführte, dem gemeinschaftlichen Grundstückshandel der Ehegatten nicht zugerechnet werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 656
KAAAB-32950

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