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BFH Urteil v. - III R 2/91

Der Ehemann der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) beantragte 1983 vor dem Familiengericht X die Scheidung seiner Ehe. Gegenstand des Verfahrens war auch die von ihm begehrte Regelung des Versorgungsausgleichs (§§ 1587 bis 1587t des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -). In einem weiteren Verfahren machte er darüber hinaus den ehelichen Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) geltend. In diesem Zusammenhang erteilte die Klägerin am 7. September 1983 dem Detektivbüro Z einen Ermittlungsauftrag.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 356
BFH/NV 1993 S. 356 Nr. 6
GAAAB-32934

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