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BFH Beschluss v. - II B 217/91

Das Finanzgericht (FG) hatte durch Beschluß vom 16. Mai 1991 die Vernehmung der Beschwerdeführerin als Zeugin angeordnet und sie zu dem auf den 12. Juni 1991 um 15 Uhr anberaumten Termin geladen. Die die Ladung enthaltene Briefsendung wurde vom Postbediensteten am 21. Mai 1991 beim Postamt . . . durch Niederlegung zugestellt und eine Benachrichtigung über die vorzunehmende Niederlegung - wie bei gewöhnlichen Briefen üblich - in den Hausbriefkasten der Beschwerdeführerin eingelegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 479
BFH/NV 1993 S. 479 Nr. 8
BAAAB-32885

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