Mit bestandskräftigem Becheid auf den 1. Januar 1974 wurden der Einheitswert für eine Eigentumswohnung mit 19500 DM und die Grundstücksart Einfamilienhaus festgestellt. Das Grundstück (die Eigentumswohnung) gehörte zunächst dem im Jahre 1988 verstorbenen X, der von seinen Neffen zu je einem Drittel beerbt wurde. Mit Bescheid vom 28. November 1989 nahm der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) eine Zurechnungsfortschreibung auf den 1. Januar 1989 vor und rechnete den Einheitswert zu je einem Drittel dem Antragsteller und seinen beiden Brüdern zu. Der gegen den Zurechnungsbescheid gerichtete Einspruch blieb erfolglos.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 222 BFH/NV 1994 S. 222 Nr. 4 HAAAB-32883
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