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BFH Beschluss v. - I B 97/91

Der Kläger, ein angestellter Pilot, war im Streitjahr 1984 unbeschränkt steuerpflichtig. Er wurde am 2. 1. 1986 bestandskräftig zur Einkommensteuer 1984 veranlagt. Später beantragte er die Änderung der bestandskräftigen Veranlagung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, weil er im Streitjahr wiederholt italienisches Staatsgebiet überflogen habe, die dabei erzielten Einkünfte im Inland steuerfrei seien und er von dieser Rechtsfolge erst jetzt erfahren habe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 645
BFH/NV 1992 S. 645 Nr. 10
UAAAB-32857

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