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BFH Beschluss v. - I B 66/91

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) - eine betriebliche Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Stiftung des privaten Rechts - führte beim FG einen Rechtsstreit u.a. wegen KSt. Berichterstatter in diesem Verfahren war Richter am FG A. Ihn lehnte die Klägerin wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zur Begründung trug sie vor: A sei früher als Richter beim VG tätig und Berichterstatter eines Rechtsstreits gewesen, den die Klägerin gegen die Stiftungsaufsicht geführt und verloren habe. Zwischen diesem Verfahren und dem finanzgerichtlichen Verfahren bestehe ein enger Sachzusammenhang. Die Klägerin sei besorgt, daß Beurteilung der Sach- und Rechtslage in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren sich auch in dem finanzgerichtlichen Verfahren ungünstig für sie auswirken werde. Das FG wies das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurück und die Klage ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 104
BFH/NV 1993 S. 104 Nr. 2
CAAAB-32850

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