SGB II § 62
Kapitel 8: Mitwirkungspflichten
§ 62 Schadenersatz
Wer vorsätzlich oder fahrlässig
eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt
eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,
ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAE-12896