Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war gemeinsam mit seiner Schwester und seiner Mutter Miterbe nach seinem verstorbenen Vater. Der Nachlaß bestand im wesentlichen aus einem Hälfteanteil an einem Zweifamilienhaus; der andere Hälfteanteil stand der Mutter des Klägers zu. Durch notariellen Vertrag vom . . . 1979 übertrug die Mutter ihren Hälfteanteil im Wege vorweggenommener Erbfolge auf den Kläger; die Beteiligten setzten sich außerdem über die Erbschaft auseinander. Der Kläger sollte danach Eigentümer des Grundstücks werden. Er übernahm die Grundstücksverbindlichkeiten und verpflichtete sich zu Ausgleichszahlungen an seine Schwester und an seine Mutter; die Mutter schenkte den ihr zustehenden Betrag sogleich ihrer Tochter. Darüber hinaus sollte der Kläger ab 1. April 1979 an seine Mutter monatlich 300 DM zahlen; die Vereinbarung war mit einer Wertsicherungsklausel versehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 681 BFH/NV 1991 S. 681 Nr. 10 VAAAB-32741
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