Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt im Februar 1982 von seiner Mutter ein Einfamilienhausgrundstück übertragen. Der Kläger übernahm Hypotheken und Grundschulden und verpflichtete sich, an seine Mutter . . . DM zu zahlen. Seiner Mutter und seinem Stiefvater wurde als Gesamtberechtigten ein unentgeltliches Wohnrecht an mehreren Räumen in dem Einfamilienhaus vorbehalten. Der Wert des Wohnrechts betrug 44 000 DM, während sich der Wert des Grundstücks nach der Vertragsangabe auf 370 000 DM belief. Nach Feststellung des Finanzgerichts (FG) war die Mutter des Klägers in finanzielle Bedrängnis geraten und dadurch zur Übertragung veranlaßt worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 31 BFH/NV 1992 S. 31 Nr. 1 QAAAB-32734
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