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BFH Urteil v. - XI R 37/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betrieb einen Einzelhandel mit . . . Außerdem war er an der A-KG beteiligt. Bei der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung 1982 schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Beteiligungseinkünfte aus der KG, da eine Mitteilung über die einheitliche Feststellung der Einkünfte noch nicht vorlag. Dabei berücksichtigte es Sonderbetriebsausgaben für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft in der von dem Kläger angegebenen Höhe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 154
BFH/NV 1992 S. 154 Nr. 3
BAAAB-32726

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