Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eltern des Klägers waren Miteigentümer eines Einfamilienhauses. Sie hatten sich durch testamentarische Verfügung zu Erben und ihre Söhne, darunter den Kläger, als Schlußerben eingesetzt. Der Vater des Klägers verstarb im Jahre 1979. Bereits im Jahre 1978 war der Kläger in das Obergeschoß des Einfamilienhauses eingezogen. Durch verschiedene Baumaßnahmen schuf er eine zweite Wohnung und baute dadurch das Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus aus. Für die Überlassung des Obergeschosses zahlte der Kläger bis zum 31. Dezember 1980 eine Miete von 300 DM.
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 374 BFH/NV 1992 S. 374 Nr. 6 WAAAB-32719
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