Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm 1977 zwei Darlehen in Höhe von insgesamt . . . DM auf. Die Darlehensmittel verwendete er zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung. 1980 verfügte er über genügend Eigenkapital, um die Darlehen tilgen zu können. Gleichzeitig benötigte er Mittel in Höhe von . . . DM für eine neu aufgenommene gewerbliche Tätigkeit. Er ließ sich deshalb beraten, ob es wirtschaftlich zweckmäßig sei, das Eigenkapital zur vorzeitigen Tilgung der Darlehen zu verwenden und einen neuen Kredit zur Finanzierung des Gewerbebetriebs aufzunehmen. Entsprechend dem ihm erteilten Rat nahm er von einer Tilgung der Darlehen Abstand.
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 2 OAAAB-32713
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