Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) klagte auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für 1975 bis 1980. Das Finanzgericht (FG) hat diese Klage durch sein Urteil vom 31. Juli 1991 abgewiesen. Überdies beantragte der Antragsteller beim FG nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuermeßbescheide für 1974 bis 1980 sowie der Bescheide über die Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1974 bis 1. Januar 1981. Auch diesen Antrag hat das FG durch seinen Beschluß vom 16. Mai 1991 überwiegend abgelehnt. Die Beschwerde wurde nicht zugelassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 542 BFH/NV 1992 S. 542 Nr. 8 ZAAAB-32689
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