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BFH Beschluss v. - X B 221/90

Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) ist streitig, ob der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Einkünfte aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind. Die Klägerin bestreitet dies mit dem Einwand, Geschäftsinhaber sei von Anfang an A. gewesen. Dieser habe sie nur als "Strohfrau" eingesetzt, weil für ihn aufgrund einer Vereinbarung mit seiner früheren Arbeitgeberin ein Wettbewerbsverbot bestanden habe. Sie, die Klägerin, sei in Wirklichkeit ganztätig einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgegangen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 724
BFH/NV 1991 S. 724 Nr. 11
NAAAB-32680

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